Nach der Behandlung stelle ich Ihnen in Anlehnung an das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) eine Rechnung aus.

Die meisten privaten Krankenversicherungen und privaten Zusatzversicherungen übernehmen Heilpraktiker-Leistungen vollständig oder teilweise, je nach Ihrem persönlichen Tarif.

Die Beihilfe erstattet die Kosten anteilig, den Rest übernimmt dann wiederum Ihre private Krankenversicherung. Eventuell bleibt Ihnen ein geringer Eigenanteil.

Viele gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich inzwischen an den Kosten für die Behandlung bei einem qualifizierten Osteopathen. Allerdings sind die Leistungen und Bedingungen zwischen den einzelnen Kassen sehr unterschiedlich. Bitte schauen Sie auf der Webseite Ihrer Krankenkasse unter dem Stichwort „Osteopathie“ nach oder Sie rufen dort an.

Sehr gerne stehe ich Ihnen für alle Fragen zu den Kosten auch im Vorfeld zur Verfügung.

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